15. Auflage des Windenergie-Handbuchs erschienen (12-2018)

in "dicke Brocken"
Erstellt: 01 Dezember 2018

Die 15. Auflage des Windenergie-Handbuchs von Dipl.-Ing. Monika Agatz ist erschienen.

Das Windenergie-Handbuch hat keinerlei rechtlich bindenden oder normativen Charakter. Es versteht sich als Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis im Umgang mit Windenergieanlagen und als Informationsangebot für alle am Thema Interessierten. Der Inhalt stellt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin dar.

Hier können Sie das 440 Seiten umfassende Windenergie-Handbuch (15. Auflage, Stand Dez. 2018) herunterladen:

Windenergie-Handbuch 2018 als PDF

 

Anmerkung aus BIs regional:

Liebe Interessierte,

bei der Lektüre dieses hochinteressanten Buches ist zu beachten, dass es über weite Strecken auf die Verhältnisse in NRW gemünzt ist. So ist extrem häufig von "Windenergie-Erlass" die Rede und gemeint ist immer, soweit nicht anders angegeben, der Windenergieerlass NRW und auch überproportional häufig Entscheidungen von NRW-Gerichten zitiert.

Für uns ist hier die Rechtsprechung des VGH-Kassel und natürlich auch des BVerwG maßgeblich.

Insbesondere seit dem Wechsel zu Schwarz-Gelb hat sich in NRW extrem viel geändert. Die FDP hat ihre Hausaufgaben voll gemacht und nunmehr sind die Regeln für WKA-Genehmigungen und auch die Raumordnungsplanung so richtig schön restriktiv und zwar so, dass es voll mit Bundesrecht kompatibel ist. Auch hat es auf Ebene des Regierungspräsidium Köln nie eine Festlegung von Vorranggebieten mit Außschlusswirkung auf Ebene des Regionalplans gegeben, sondern nur eine Liste mit allgemeinen Auswahlkriterien - für die übrigen RP meine ich eher auch nicht.

Genehmigungsbehörden sind in NRW die Landkreise und nicht das RP.
Der Rückstand in puncto Informationsfreiheit, Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Vorhabensnachbarschaft in Hessen - vorwiegend durch die HGO und die HBO - und damit die Subkultur des den Bürger für dumm verkaufen- ist bundesweit einmalig.

In NRW sind selbstverständlich nahezu sämtliche Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und auch die vollständigen Antragsunterlagen in WKA-Genehmigungsverfahren - sofern mit Öffentlichkeitsbeteiligung - onlin abrufbar.

Die Bürger bekommen den Haushaltsentwurf zeitgleich mit den Gemeindevertretern online zu sehen, mindestens 10 Tage bevor er in erster Lesung in die Gemeindevertretung eingebracht wird.

Die Bürger haben das Recht, formelle Einwände gegen den Haushaltsentwurf einzureichen. Amtliche Bekanntmachungen kommen in ein Mitteilungsblatt, welches wirklich alle Haushalte bekommen, nicht in eine kostenpflichtige Zeitung, welche in Marburg Stadt gerade einmal 3000 Haushalte abbonniert haben....

Noch besser ist es in Bayern und BW, da muß die Nachbarschaft zwingend mindestens 3 Monate vorher unterrichtet werden bevor eine Baugenehmigung erteilt wird.