Verwaltungsgericht Düsseldorf: Interimsverfahren ist Stand der Technik

in "dicke Brocken"
Erstellt: 25 September 2017

Der Bund/Länderarbeitskreis Immissionsschutz (LAI) hat als offizielles Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz Anfang September 2017 das Interimsverfahren (Stand 06/2016) als neues Prognoseverfahren für die Schallausbreitungsrechnung von Windkraftanlagen empfohlen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt in seiner Rechtsprechung (Az.: 28 L 3809/17 vom 25.09.2017), dass das neue Verfahren als Stand der Technik gilt, das bisherige Verfahren also ungültig ist.

Hier können Sie das Urteil nachlesen ...