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Kleine Anfrage an den Bundestag: Kontrolle und Entsorgung von Windkrafträdern (13.08.2018)

Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage 19/3619 zur "Kontrolle und Entsorgung von Windkrafträdern"

Die Frage nach den Zahlen über Havarien von Windkraftanlagen kann die Bundesregierung nicht beantworten. "Die Frage der Überwachung, also auch für Havarien, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden."

Auch die Brandschutzauflagen wird über das jeweilige Landesrecht geregelt.

Hier können Sie die Fragen und Antworten der Bundesregierung nachlesen ...